Keine Visumspflicht für Südafrika
Visum: aktuell bis 90 Tage Reisedauer kein Visum notwendig
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
(Vorläufiger) Personalausweis: Nein
Generell benötigen deutsche Staatsangehörige vor der Einreise nach Südafrika kein Visum für touristische Besuche. Die einzigen Bedingungen sind ein noch ausreichend gültiger Reisepass, sowie ein gültiger Rückflugschein. Gegen Vorlage dieser beiden Dokumente, erhalten Sie ein sogenanntes Visitor’s Visa, welches zu einer Gültigkeit von maximal 90 Tagen Aufenthalt berechtigt. Die Reisedokumente deutscher Staatsangehöriger müssen maschinenlesbar sein und mindestens bis 30 Tage nach der Abreise gültig sein. Für Ihre Anreise benötigen Sie mindestens zwei freie Seiten in Ihrem Reisepass für Visastempel.
Informationen zur Einreise von Minderjährigen
Minderjährige Personen müssen bei ihrer Ein- und Ausreise in Südafrika ab 2015 eine Geburtsurkunde vorweisen können. Das Auswärtige Amt empfiehlt eine internationale Geburtsurkunde bzw. eine beglaubigte englische Übersetzung mit sich zu führen.
Verreist eine minderjährige Person nicht in Begleitung von beiden erziehungsberechtigten Elternteilen nach Südafrika, so muss zusätzlich nachgewiesen werden, dass auch der nicht anwesende Elternteil mit der Reise der minderjährigen Person einverstanden ist. Dies muss durch eine eidesstaatliche Versicherung, eine beglaubigte Passkopie und sämtliche Daten des nicht anwesenden Elternteils belegt werden. Das gleiche gilt für Personen, die mit minderjährigen Personen verreisen, welche nicht ihre eigenen Kinder sind. Hier muss zusätzlich noch eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde des Kindes vorliegen, ebenso wie die Daten beider erziehungsberechtigten Elternteile.
Die hier genannten Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Visum gelten für deutsche Staatsangehörige. Bitte wenden Sie sich an die entsprechende Botschaft Ihres Heimatlandes, falls Sie Staatsangehöriger eines anderen Landes sind.
Wichtige Information
Bei dieser Seite handelt es sich um eine kurze Orientierungsseite. Häufig kommt es zu Veränderungen der Einreisebestimmungen. Aus diesem Grund bitten wir Sie, sich über die aktuellen Bestimmungen beim Auswärtigen Amt zu informieren.